Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen" (ADSp) neuester Fassung.
Diese beschränken nach Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf Euro 8,33 SZR/kg und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, höchstens jedoch auf Euro 1,25 Mio. oder 2 SZR/kg je Schadenfall, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Im Bereich der verfügten Lagerung ist die Haftung bei Güterschäden begrenzt auf Euro 8,33 SZR/kg, höchstens jedoch auf Euro 35.000 je Schadenfall.
Für Inventurdifferenzen ist die Haftungshöhe auf Euro 70.000 begrenzt, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle.
Die Haftung für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgütern ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchsten auf einen Betrag von Euro 125.000 je Schadenfall.
Die Haftung ist in jedem Fall, unabhängig von der Anzahl der geltend gemachten Ansprüche, begrenzt auf Euro 2,5 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Der vollumfängliche Wortlaut der aktuellen Fassung der „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ ist in folgendem Dokument einzusehen:Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)